|
Dienstleistungen:
|
new Jumpy
Einbau von Tagesfahrtlichtern
Ab dem 1. Januar 2014 wird das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz
zur Pflicht. Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder
inbegriffen.
Welche Fahrzeuge unterliegen dieser Verpflichtung?
Bei Motorfahrzeugen sind die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter zu
verwenden. Ausgenommen sind andere Fahrzeugarten als Motorwagen und Motorräder
sowie die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr zugelassenen Motorwagen
und Motorräder. |