Preise:
Die Preise in CHF verstehen sich unmontiert ab Werk, exkl.
7.7 % MWSt. Modell- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 30
Tagen rein netto zu begleichen.
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit
eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen
ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren oder
Schadenersatz zu fordern. Im Allgemeinen beträgt die Lieferfrist ca. 3 Wochen.
Eigentumsübergang
Die Ware bleibt bei erfolgter Lieferung,
bzw. auch bei erfolgter Montage bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich im
Eigentum der Sunwind Kläui
Technische Daten
Alle Angaben über Gewichte, Masse,
Fassungsvermögen, Tragfähigkeit usw. sind ohne Verbindlichkeit. Änderungen in
Form, Farbe, Material und Änderungen im Sinn eines technischen Fortschritts
bleiben vorbehalten. Es ist uns gestattet, Artikel in einer anderen als im
Werbemittel angebotener Verpackung zu liefern.
Garantie
Die Garantie beträgt 2 Jahre
(Fremdprodukte nach Herstellerbedingungen). Bei berechtigten Beanstandungen
verpflichten wir uns zur Instandsetzung innert angemessener Zeit. Eine
fachgerechte Verwendung, Handhabung und Montage der gelieferten Produkte wird
vorausgesetzt. Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung verursacht
wurden, wird keine Garantie übernommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde
eine Selbstmontage vornimmt.
Von der Garantie ausgeschlossen
sind Schäden, die entstehen
a) infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Lagerung und
Inbetriebsetzung, falscher Bedienung und Wartung, sowie übermässiger
Beanspruchung der Lieferung;
b) infolge Missachtung von Montage-, Betriebs- und Wartungsinstruktionen
(z.B. ungeeignete Schmierung), ungenügender Schutzmassnahmen (z.B. mangelnder
Frostschutz), mangelhafter Bau- und Montagearbeiten;
c) infolge nicht fachgerechter Installation des Materials in Anlagen mit
Betriebsverhältnissen, für die die Lieferung nicht vorgesehen ist;
d) infolge Korrosionsschäden wegen aggressiven Wassers, aggressiver
Atmosphäre oder elektrolytischer Einflüsse;
e) infolge Änderungs- oder Reparaturarbeiten des Bestellers an der Lieferung
oder unterlassener oder verspäteter Meldung von Mängeln;
f) infolge mangelhafter Fremdlieferung, vorbehältlich der
Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten;
g) infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
Transportschäden
Die gelieferte Ware muss nach Empfang
sofort auf auffällige Transportschäden geprüft werden. Ist ein solcher
festgestellt, müssen folgende Sofortmassnahmen getroffen werden:
• Paketdienst: sofort nach der Feststellung des Schadens bei der
ausliefernden Stelle eine entsprechende Schadensmeldung erstellen lassen.
• LKW-Versand: nach der Feststellung des Schadens eine schriftliche
Reklamation an den Transporteur senden.
An der Verpackung ersichtliche Schäden müssen immer sofort auf der
Empfangsbestätigung vermerkt und vom Boten/Chauffeur unterschrieben werden.
Allfällige Reklamationen können nur akzeptiert werden, wenn die oben genannten
Sofortmassnahmen eingehalten wurden.
Reklamationen
Reklamationen über mangelhafte Lieferungen haben unverzüglich,
jedoch spätestens innert 8 Tagen zu erfolgen. Beanstandungen über Beschädigungen
während des Transports sind vom Empfänger bei der Entgegennahme direkt an den
Frachtfahrer zu richten.
Umtausch
Bei Sonderartikel kein Umtausch Artikel, die wir auf
Wunsch des Kunden, der Kundin beschaffen müssen und keine Standartfarbe ist,
können wir nicht umtauschen. Bei Standartprodukten werden der Aufwand vom
Tranport und min. 30 % vom Warenwert verrechnet.
Express
Expresslieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
vorgenommen. Die Expresskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Sortiments-, Modell- und Preisänderungen
Sortiments-, Modell- und Preisänderungen sowie Fehler und Irrtümer bleiben
vorbehalten. Es werden die am Liefertag gültigen Preise verrechnet.
Preisänderungen sind auch möglich, bevor sie im Online-Shop angepasst wurden.
Änderungen
Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts sowie
unwesentliche Abweichungen in Form und Farbe behalten wir uns vor.
Baubewilligung
In vielen Gemeinden sind mobile, leichte «Kleinbauten» nicht
bewilligungspflichtig, eventuell aber meldepflichtig. Wir empfehlen Ihnen, bei
Ihrer Gemeindeverwaltung Auskunft über die geltenden Bestimmungen einzuholen.
Das Einholen einer allenfalls notwendigen Bewilligung ist Sache des Kunden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile sind in Baden.
Sunwind KläuiKläui RuediBüro: Am Bach 4Geschäft: Höfen 195420 Ehrendingen AG Tel. 056 221 82 81Fax 056 221 82 65Natel 079 423 30 33
mail:
klaeui@sunwind-klaeui.ch
MWSt. Nr. 614 093
Keine Ausstellung