AGB

Sunwind Kläui Höfen 19 5420 Ehrendingen    02.01.2023

Preise: 
Die Preise in CHF verstehen sich unmontiert ab Werk, exkl. 7.7 % MWSt. Modell- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Zahlungsbedingungen 
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 30 Tagen rein netto zu begleichen.

Lieferfristen 
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren oder Schadenersatz zu fordern. Im Allgemeinen beträgt die Lieferfrist ca. 3 Wochen.  

Eigentumsübergang

Die Ware bleibt bei erfolgter Lieferung, bzw. auch bei erfolgter Montage bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich im Eigentum der Sunwind Kläui

Technische Daten

Alle Angaben über Gewichte, Masse, Fassungsvermögen, Tragfähigkeit usw. sind ohne Verbindlichkeit. Änderungen in Form, Farbe, Material und Änderungen im Sinn eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Es ist uns gestattet, Artikel in einer anderen als im Werbemittel angebotener Verpackung zu liefern.

Garantie

Die Garantie beträgt 2 Jahre (Fremdprodukte nach Herstellerbedingungen). Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns zur Instandsetzung innert angemessener Zeit. Eine fachgerechte Verwendung, Handhabung und Montage der gelieferten Produkte wird vorausgesetzt. Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung verursacht wurden, wird keine Garantie übernommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde eine Selbstmontage vornimmt.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die entstehen
a)    infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Lagerung und Inbetriebsetzung, falscher Bedienung und Wartung, sowie übermässiger Beanspruchung der Lieferung;

b)    infolge Missachtung von Montage-, Betriebs- und Wartungsinstruktionen (z.B. ungeeignete Schmierung), ungenügender Schutzmassnahmen (z.B. mangelnder Frostschutz), mangelhafter Bau- und Montagearbeiten;

c)    infolge nicht fachgerechter Installation des Materials in Anlagen mit Betriebsverhältnissen, für die die Lieferung nicht vorgesehen ist;

d)    infolge Korrosionsschäden wegen aggressiven Wassers, aggressiver Atmosphäre oder elektrolytischer Einflüsse;

e)    infolge Änderungs- oder Reparaturarbeiten des Bestellers an der Lieferung oder unterlassener oder verspäteter Meldung von Mängeln;

f)    infolge mangelhafter Fremdlieferung, vorbehältlich der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten;

g)    infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.

Transportschäden

Die gelieferte Ware muss nach Empfang sofort auf auffällige Transportschäden geprüft werden. Ist ein solcher festgestellt, müssen folgende Sofortmassnahmen getroffen werden:

•    Paketdienst: sofort nach der Feststellung des Schadens bei der ausliefernden Stelle eine entsprechende Schadensmeldung erstellen lassen.

•    LKW-Versand: nach der Feststellung des Schadens eine schriftliche Reklamation an den Transporteur senden.

An der Verpackung ersichtliche Schäden müssen immer sofort auf der Empfangsbestätigung vermerkt und vom Boten/Chauffeur unterschrieben werden.

Allfällige Reklamationen können nur akzeptiert werden, wenn die oben genannten Sofortmassnahmen eingehalten wurden.

Reklamationen 
Reklamationen über mangelhafte Lieferungen haben unverzüglich, jedoch spätestens innert 8 Tagen zu erfolgen. Beanstandungen über Beschädigungen während des Transports sind vom Empfänger bei der Entgegennahme direkt an den Frachtfahrer zu richten.

Umtausch
Bei Sonderartikel kein Umtausch Artikel, die wir auf Wunsch des Kunden, der Kundin beschaffen müssen und keine Standartfarbe ist, können wir nicht umtauschen. Bei Standartprodukten werden der Aufwand vom Tranport und min. 30 % vom Warenwert verrechnet.

Express
Expresslieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgenommen. Die Expresskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Sortiments-, Modell- und Preisänderungen
Sortiments-, Modell- und Preisänderungen sowie Fehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es werden die am Liefertag gültigen Preise verrechnet. Preisänderungen sind auch möglich, bevor sie im Online-Shop angepasst wurden.

Änderungen
Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts sowie unwesentliche Abweichungen in Form und Farbe behalten wir uns vor.

Baubewilligung 
In vielen Gemeinden sind mobile, leichte «Kleinbauten» nicht bewilligungspflichtig, eventuell aber meldepflichtig. Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Gemeindeverwaltung Auskunft über die geltenden Bestimmungen einzuholen. Das Einholen einer allenfalls notwendigen Bewilligung ist Sache des Kunden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile sind in Baden.


Sunwind Kläui
Kläui Ruedi
Büro: Am Bach 4
Geschäft: Höfen 19
5420 Ehrendingen AG 
Tel. 056 221 82 81
Fax 056 221 82 65
Natel 079 423 30 33
mail:    klaeui@sunwind-klaeui.ch
 
MWSt. Nr. 614 093 

Keine Ausstellung
 

               

       


       


Sunwind Kläui, Höfen 19, 5420 Ehrendingen, Tel. 056 221 82 81

e-mail:   klaeui@sunwind-klaeui.ch

02.01.2023