Grundsätzlich sind alle Gebäudeteile an versicherten Gebäuden im Aargau gegen
Sturmschäden versichert, auch Sonnenstoren. Es spielt dabei keine Rolle wie
diese Store ausgerüstet ist (manuell, mit oder ohne automatische Steuerung mit
Windwächter). Bei Windwächter gibt es weniger Beanstandungen (weniger "Abzug"
bei der Auszahlung) Sunwind bei Kunden selber miterlebt.
Grundbedingung für eine Deckung eines Schaden durch die
Elementarschaden-Versicherung ist, dass es sich um einen versicherten Sturm
handelt. Ob diese Bedingung erfüllt ist, wird bei jedem Ereignis einzeln
geklärt. Häufig werden Sonnenstoren und Beschattungsanlagen durch Winde
beschädigt, welche versicherungstechnisch noch nicht als Sturm gelten. Solche
Schäden sind nicht versichert. Stürme die im Radio gemeldet werden sind über
75 Km/h. Da bezahlt die Versicherung (meist)
In den anderen Kantonen bitte anfragen bei den Gebäudeversicherungen