Versicherungen und Sonnenstoren   

Das gilt für den Kanton Aargau

Grundsätzlich sind alle Gebäudeteile an versicherten Gebäuden im Aargau gegen Sturmschäden versichert, auch Sonnenstoren. Es spielt dabei keine Rolle wie diese Store ausgerüstet ist (manuell, mit oder ohne automatische Steuerung mit Windwächter). Bei Windwächter gibt es weniger Beanstandungen (weniger "Abzug" bei der Auszahlung)  Sunwind bei Kunden selber miterlebt.
 
Grundbedingung für eine Deckung eines Schaden durch die Elementarschaden-Versicherung ist, dass es sich um einen versicherten Sturm handelt. Ob diese Bedingung erfüllt ist, wird bei jedem Ereignis einzeln geklärt. Häufig werden Sonnenstoren und Beschattungsanlagen durch Winde beschädigt, welche versicherungstechnisch noch nicht als Sturm gelten. Solche Schäden sind nicht versichert. Stürme die im Radio gemeldet werden sind über 75 Km/h. Da bezahlt die Versicherung (meist)

In den anderen Kantonen bitte anfragen bei den Gebäudeversicherungen


 

             Tel. 079 423 30 33

   


Sunwind Kläui, Höfen 19, 5420 Ehrendingen

e-mail:   klaeui@sunwind-klaeui.ch

17.01.2026      alle Angaben ohne Gewähr    Aargau    AGB Sunwind Kläui

       

 

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